Erscheinungsdatum: 29.01.2025
KLEINUNTERNEHMERREGELUNG – NEU AB 1.1.2025
Kleinunternehmerregelung in Österreich
Für wen gilt die Regelung?
Für Unternehmer:innen, die ihr Unternehmen in Österreich betreiben. Der Unternehmenssitz muss innerhalb der EU liegen.
Neue Umsatzgrenze ab 1.1.2025
Die neue Kleinunternehmergrenze beträgt 55.000 Euro brutto (Gesamtumsatz).
In die Berechnung des Umsatzes fallen:
Ausnahmen:
Wichtig:
Was passiert bei Überschreiten der Grenze?
Ab dem 1.1.2025 gilt eine Toleranzgrenze von 10 %:
Überschreitung bis maximal 10 %: Die Kleinunternehmerregelung kann bis zum Jahresende angewendet werden.
Überschreitung um mehr als 10 %:
Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung werden die Umsätze umsatzsteuerpflichtig (inkl. des Umsatzes, der die Grenze überschritten hat).
Die Umsätze vor der Überschreitung bleiben steuerfrei.
Wird die Umsatzgrenze (auch im Vorjahr) überschritten, kann die Regelung im Folgejahr nicht mehr angewandt werden.
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Rechnungsstellung als Kleinunternehmer:in
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Vorsteuerabzug bei Ausgaben
Kleinunternehmer:innen können keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Option zur Regelbesteuerung
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Kleinunternehmer:innen in anderen EU-Mitgliedstaaten
Ab dem 1.1.2025 können österreichische Unternehmer:innen auch in anderen EU-Mitgliedstaaten als Kleinunternehmer:innen gelten.
Voraussetzungen:
Wichtig:
Ablauf der Registrierung:
Meldepflicht:
Was passiert bei Überschreiten der Grenzen?
Überschreitung der nationalen Kleinunternehmergrenze eines Mitgliedstaats:
Die Steuerpflicht tritt für die Umsätze in diesem Mitgliedstaat ein.
Überschreitung des EU-weiten Umsatzschwellenwerts von 100.000 Euro:
Die Steuerbefreiung gilt nicht mehr.
Unternehmer:innen müssen das Überschreiten sowie die Umsätze seit Beginn des letzten Quartals innerhalb von 15 Werktagen melden.
Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung wird die EU-weite Steuerbefreiung unwirksam.
Keine Toleranzregelung: Die Schwelle von 100.000 Euro gilt strikt.
Freundliche Grüße,
Christine Hapala & Thomas Hapala
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